Statuten

Statuten der Vereinigung RailHope Schweiz

In Kraft seit 31.12.2021 (Ersatz der Statuten vom 21.5.2016)

1. Name und Sitz des Vereins

Unter dem Namen «RailHope – Christen bei Bahnen und ö.V.» besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Sitz der Vereinigung ist «Rail-Hope – Christen bei Bahnen und o.V. | 8000 Zürich». Es besteht keine Domiziladresse.

2. Zweck

Die Vereinigung hat einen karitativen und gemeinnützigen Charakter, und ist weder eine Gewerkschaft noch eine Kirche. Als Bewegung wollen wir die christliche Glaubenserfahrung im Berufsleben integriert leben.

3. Glaubensgrundlage

Wir anerkennen das Apostolische Glaubensbekenntnis (Anhang A). Für Glauben und Leben gelten für uns auch folgende Regeln:

  • In heilsnotwendigen Dingen Einheit
  • In anderen Anliegen Freiheit
  • In allem aber Liebe

4. Mitgliedschaft

Mitglieder können natürliche Personen werden. Der Antrag für die Vereinsmitgliedschaft erfolgt schriftlich an den Präsidenten. Der Vereinsvorstand entscheidet über Anträge zur Vereinsmitgliedschaft. Voraussetzung zur Mitgliedschaft ist die Anerkennung der Vereinsstatuten und des apostolischen Glaubensbekenntnisses mittels Unterschrift.

Die Mitgliedschaft endet:

  1. durch Austritt (schriftlich)
  2. durch Ausschluss
  3. durch den Tod

Ein Ausschluss wird durch den Vereinsvorstand entschieden, wenn das Mitglied biblische Lebensgrundsätze grob verletzt oder offensichtlich gegen die Ziele und Interessen der Vereinigung arbeitet. Auf jeden Fall wird zunächst der seelsorgerliche Weg gewählt. Das ausgeschlossene Mitglied kann an die Vereinsversammlung rekurrieren.

5. Mitgliederbeiträge und Finanzielles

Die finanziellen Belange sind wie folgt geregelt:

5.1 Der Verein finanziert sich aus den Mitgliederbeitragen, allfalligen Spenden, Legaten und weiteren Zuwendungen. Der Mitgliederbeitrag* wird von der Vereinsversammlung festgelegt. Im Jahresbeitrag ist der Abonnementspreis für die Vereinszeitschrift enthalten.

5.2 Freiwillige Spenden sind willkommen und werden nach Wunsch mit Bescheinigung und Dank bestätigt. Auf getätigte Spenden kann kein Ruckzugsrecht geltend gemacht werden.

5.3 An den RailHope Veranstaltungen wird in der Regel eine Kollekte zusammengetragen. Eingegangene Finanzen dürfen nur fur statutengemässe Zwecke verwendet werden.

5.4 Der Kassier legt jedes Jahr anlässlich der Vereinsversammlung einen Kassen-Bericht vor. Zwei Rechnungsrevisoren prüfen die Rechnung und empfehlen nach Feststellung der Richtigkeit den Antrag zur Abnahme des Kassenberichts.

5.5 Für Verbindlichkeiten und zur Deckung von Vereinsschulden haftet nur das Vereinsvermögen. Die persönliche Haftung der Mitglieder ist auf den jährlich zu leistenden Mitgliederbeitrag beschränkt.

6. Organe

6.1 Vereinsversammlung

Präsenzveranstaltung

Das oberste Entscheidungsorgan der Vereinigung RailHope ist die Vereinsversammlung. Die Vereinsversammlung findet jahrlich statt. Die Einladung zur Vereinsversammlung erfolgt mindestens 4 Wochen im Voraus schriftlich. Es sind nur Vereinsmitglieder stimmberechtigt. Die Vereinsversammlung hat folgende Aufgaben:

  1. Abnahme des Jahresberichtes
  2. Abnahme das Kassenberichtes und des Revisorenberichts
  3. Entlastung des Kassiers, auf Antrag der Rechnungsrevisoren
  4. Beschlussfassung uber das Jahresbudget
  5. Beschlussfassung uber vorgelegte Antrage
  6. Wahl der Vorstandsmitglieder und der Rechnungsrevisoren (alle drei Jahre)
  7. Beschlussfassung betreffend Auflösung des Vereins

Jede ordentlich einberufene Vereinsversammlung ist beschlussfähig. Antrage an die Vereinsversammlung sind dem Präsidenten mindestens sechs Wochen vor der Vereinsversammlung schriftlich mitzuteilen. Die Beschlussfassung erfolgt mit einfachem. Mehr der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmgleichheit hat der Präsident den Stichentscheid. Zur Änderung der Vereinsstatuten und Hohe der Mitgliederbeitrage ist eine Stimmenmehrheit von ⅔ der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich.

Alternative Stimmabgabe

Die Stimmabgabe kann auch, oder ausschliesslich, auf folgenden Wegen erfolgen:

  1. schriftlich (Postweg)
  2. elektronisch (Online)

Ein grundsätzliches Recht auf eine schriftliche oder elektronische Stimmabgabe besteht nicht. Der Vorstand orientiert die Mitglieder über die Abstimmungsmöglichkeiten mit Zusendung der Einladung resp. der Abstimmungsunterlagen.

Online-Teilnahme an Vereinsversammlungen

An Vereinsversammlungen kann auch Online teilgenommen werden. Ferner kann in begründeten Fällen, die Vereinsversammlung ausschliesslich Online stattfinden, sofern die erforderliche Infrastruktur vorhanden ist.

Ein grundsätzliches Recht auf eine Online-Teilnahme besteht nicht. Der Vorstand orientiert die Mitglieder über die Teilnahmemöglichkeiten mit Zusendung der Einladung resp. der Abstimmungsunterlagen.

6.2 Vereinsvorstand

Der Vereinsvorstand führt die Geschäfte der Vereinigung. Er besteht aus fünf bis neun Mitgliedern, wobei folgende Ämter besetzt werden müssen:

  • Präsident
  • Vizepräsident
  • Kassier
  • Aktuar

Der Vereinsvorstand wird für eine Zeit von 3 Jahren von der Vereinsversammlung gewählt. Wiederwahl ist möglich. Jedes Vorstandsmitglied hat Antragsrecht im Vorstand und eine Stimme. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Präsident. Der Vorstand kann auch schriftlich auf dem Zirkularweg gültig beschliessen. Dabei steht jedem Vorstandsmitglied das Recht zu, die Behandlung des Geschäftes in der Sitzung zu verlangen.

6.3 Der Präsident

vertritt die Vereinigung nach aussen. Er legt der Vereinsversammlung jedes Jahr einen Bericht über die Tätigkeiten der Vereinigung vor. Er stellt das Jahresprogramm zusammen. Vorstandssitzung und Vereinsversammlung werden vom Präsidenten einberufen und geleitet.

6.4 Der Vizepräsident

übernimmt im Verhinderungsfall die Aufgaben des Präsidenten.

6.5 Der Verein

wird verpflichtet durch die Kollektivunterschrift des Präsidenten zusammen mit einem weiteren Mitglied des Vorstandes. Weitere Aufgaben verteilt der Vereinsvorstand unter sich.

7. Mitarbeit

Die Arbeit der Vereinigung «RailHope» hat eine christliche Ausrichtung. Die Mitarbeit basiert grundsätzlich auf dem Prinzip der «Freiwilligen-Arbeit».

Befristete und unbefristete Teil- oder Vollzeit-Arbeitsverhältnisse mit finanzieller Entlohnung sind möglich. Über mögliche Arbeitsstellen mit finanzieller Entlohnung entscheidet die Vereinsversammlung per Abstimmung.

8. Jahresprogramm

Das Jahresprogramm der Vereinigung wird im Vorstand geplant und an der Vereinsversammlung vorgestellt. Das Vereinsjahr ist identisch mit dem Kalenderjahr.

9. Vernetzungen

Die Vereinigung «RailHope» ist Mitglied des Dachverbandes «RailHope International» und mit einem Repräsentanten vertreten. Die Vereinigung kann auch zu Kirchen und anderen christlichen Vereinigungen bzw. Werken partnerschaftliche Beziehungen pflegen.

10. Auflösung

Über die Auflösung der Vereinigung entscheidet die Vereinsversammlung mit ⅔ Stimmenmehrheit. In diesem Fall geht das Vereinsvermögen an ein vor der Auflösung zu bestimmendes christliches Werk.

11. Inkrafttreten

Diese überarbeiteten Vereinsstatuten sind am sind am 31.12.2021 durch die Mitglieder mittels schriftlicher Stimmabgabe (Post/Online) beschlossen worden. Sie treten am 01.01.2022 in Kraft und ersetzen die Statuten vom 21.5.2016.

Zur Vereinfachung wurden alle Personenbezeichnungen in männlicher Form abgefasst.