Statuten

der Vereinigung RailHope Schweiz vom 1.1.2017

 

1. Name und Sitz des Vereins

Unter dem Namen «RailHope – Christen bei Bahnen und Ö.V.» besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Sitz der Vereinigung ist der jeweilige Wohnort des Präsidenten.

 

2. Zweck

Die Vereinigung hat einen karitativen und gemeinnützigen Charakter, und ist weder eine Gewerkschaft noch eine Kirche. Als Bewegung wollen wir die christliche Glaubenserfahrung im Berufsleben integriert leben.

 

3. Glaubensgrundlage

Wir anerkennen das Apostolische Glaubensbekenntnis (Anhang A).
Für Glauben und Leben gelten für uns auch
folgende Regeln:

  • In heilsnotwendigen Dingen Einheit
  • In anderen Anliegen Freiheit
  • In allem aber Liebe

 

4. Mitglieder

Mitglieder können natürliche Personen werden. Der Antrag für die Vereinsmitgliedschaft erfolgt schriftlich an den Präsidenten. Der Vereinsvorstand entscheidet über Anträge zur Vereinsmitgliedschaft. Voraussetzung zur Mitgliedschaft ist die
Anerkennung der Vereinsstatuten und des apostolischen Glaubensbekenntnisses mittels Unterschrift. Die Mitgliedschaft endet:

a) durch Austritt (schriftlich)
b) durch Ausschluss
c) durch den Tod

Ein Ausschluss wird durch den Vereinsvorstand entschieden, wenn das Mitglied biblische Lebensgrundsätze grob verletzt oder offensichtlich gegen die Ziele und Interessen der Vereinigung arbeitet. Auf jeden Fall wird zunächst der seelsorgerliche Weg gewählt. Das ausgeschlossene Mitglied kann an die Vereinsversammlung rekurrieren.

 

5. Mitgliederbeiträge und Finanzielles

Die finanziellen Belange sind wie folgt geregelt:

5.1 Der Verein

finanziert sich aus den Mitgliederbeiträgen, allfälligen Spenden, Legaten und weiteren Zuwendungen. Der Mitgliederbeitrag* wird von der Vereinsversammlung festgelegt. Im Jahresbeitrag ist der Abonnementspreis für die Vereinszeitschrift enthalten.

5.2 Freiwillige Spenden

sind willkommen und werden nach Wunsch mit Bescheinigung und Dank bestätigt. Auf getätigte Spenden kann kein Rückzugsrecht geltend gemacht werden.

5.3 Kollekte

An den RailHope Veranstaltungen wird in der Regel eine Kollekte zusammengetragen. Eingegangene Finanzen dürfen nur für statutengemässe Zwecke verwendet werden.

5.4 Der Kassier

legt jedes Jahr anlässlich der Vereinsversammlung einen Kassen-Bericht vor. Zwei Rechnungsrevisoren prüfen die Rechnung und empfehlen nach Feststellung der Richtigkeit den Antrag zur Abnahme des Kassenberichts.

5.5 Für Verbindlichkeiten

und zur Deckung von Vereinsschulden haftet nur das Vereinsvermögen. Die persönliche Haftung der Mitglieder ist auf den jährlich zu leistenden Mitgliederbeitrag beschränkt.

*Die aktuelle Höhe des Mitgliederbeitrages ist auf www.railhope.ch ersichtlich

 

6. Organe

6.1 Die Vereinsversammlung

Das oberste Entscheidungsorgan der Vereinigung RailHope ist die Vereinsversammlung. Die Vereinsversammlung findet jährlich statt. Die Einladung zur Vereinsversammlung erfolgt mindestens 4 Wochen im Voraus schriftlich. Es sind nur Vereinsmitglieder stimmberechtigt. Die Vereinsversammlung hat folgende Aufgaben:

a) Abnahme des Jahresberichtes
b) Abnahme das Kassenberichtes und des Revisorenberichts
c) Entlastung des Kassiers, auf Antrag der Rechnungsrevisoren
d) Beschlussfassung über das Jahresbudget
e) Beschlussfassung über vorgelegte Anträge
f) Wahl der Vorstandsmitglieder und der Rechnungsrevisoren (alle drei Jahre)
g) Beschlussfassung betreffend Auflösung des Vereins

Jede ordentlich einberufene Vereinsversammlung ist beschlussfähig. Anträge an die Vereinsversammlung sind dem Präsidenten mindestens sechs Wochen vor der Vereinsversammlung schriftlich mitzuteilen. Die Beschlussfassung erfolgt mit einfachem Mehr der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmgleichheit hat der Präsident den Stichentscheid. Zur Änderung der Vereinsstatuten und Höhe der Mitgliederbeiträge ist eine Stimmenmehrheit von ⅔ der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich.

6.2 Der Vereinsvorstand

Der Vereinsvorstand führt die Geschäfte der Vereinigung. Er besteht aus fünf bis neun Mitgliedern, wobei folgende Ämter besetzt werden müssen:

  • Präsident
  • Vizepräsident
  • Kassier
  • Aktuar

Der Vereinsvorstand wird für eine Zeit von 3 Jahren von der Vereinsversammlung gewählt. Wiederwahl ist möglich. Jedes Vorstandsmitglied hat Antragsrecht im Vorstand und eine Stimme. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Präsident.
Der Vorstand kann auch schriftlich auf dem Zirkularweg gültig beschliessen. Dabei steht jedem Vorstandsmitglied das Recht zu, die Behandlung des Geschäftes in der Sitzung zu verlangen.

6.3 Der Präsident

vertritt die Vereinigung nach aussen. Er legt der Vereinsversammlung jedes Jahr einen Bericht über die Tätigkeiten der Vereinigung vor. Er stellt das Jahresprogramm zusammen. Vorstandssitzung und Vereinsversammlung werden vom Präsidenten einberufen und geleitet.

6.4 Der Vizepräsident

übernimmt im Verhinderungsfall die Aufgaben des Präsidenten.

6.5 Der Verein

wird verpflichtet durch die Kollektivunterschrift des Präsidenten zusammen mit einem weiteren Mitglied des Vorstandes. Weitere Aufgaben verteilt der Vereinsvorstand unter sich.

 

7. Mitarbeit

Die Arbeit der Vereinigung «RailHope» hat eine christliche Ausrichtung. Die Mitarbeit basiert grundsätzlich auf dem Prinzip der «Freiwilligen-Arbeit». Befristete und unbefristete Teil- oder Vollzeit-Arbeitsverhältnisse mit finanzieller  Entlöhnung sind möglich. Über mögliche Arbeitsstellen mit finanzieller Entlöhnung entscheidet die Vereinsversammlung per Abstimmung.

 

8. Jahresprogramm

Das Jahresprogramm der Vereinigung wird im Vorstand geplant und an der Vereinsversammlung vorgestellt. Das Vereinsjahr ist identisch mit dem Kalenderjahr.

 

10. Auflösung

Über die Auflösung der Vereinigung entscheidet die Vereinsversammlung mit ⅔ Stimmenmehrheit. In diesem Fall geht das Vereinsvermögen an ein vor der Auflösung zu bestimmendes christliches Werk.

 

11. Inkrafttreten

Diese überarbeiteten Vereinsstatuten sind am 21. Mai 2016 von der ordentlichen Vereinsversammlung in Aarburg beschlossen worden. Sie treten am 21. Mai 2016 in Kraft und ersetzen die Statuten vom 18. April 2009. Zur Vereinfachung wurden alle Personenbezeichnungen in männlicher Form abgefasst.

 

Das Apostolische Glaubensbekenntnis

Ich glaube an Gott,
den Vater, den Allmächtigen,
den Schöpfer des Himmels und der Erde.
Ich glaube an Jesus Christus,
seinen eingeborenen Sohn, unseren Herrn,
empfangen durch den Heiligen Geist,
geboren von der Jungfrau Maria,
gelitten unter Pontius Pilatus,
gekreuzigt, gestorben und begraben,
am dritten Tag auferstanden von den Toten,
aufgefahren in den Himmel;
er sitzt zur Rechten Gottes, des allmächtigen Vaters;
von dort wird er kommen,
zu richten die Lebendigen und die Toten.
Ich glaube an den Heiligen Geist,
die heilige christliche Kirche,
die Gemeinschaft der Heiligen,
die Vergebung der Sünden,
die Auferstehung der Toten
und an das ewige Leben.

Amen.

 

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Statuten 2017

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